Ausbildung für Anwender von Hebebühnen

Sicherheit geht vor

Laut Art. 73 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81/2008 und gemäß Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz vom 22.02.2012 ist eine Ausbildung für Anwender von Hebebühnen vorgesehen.

Informationen
Ganzjährig
Dauer: 8 Stunden

Das Training wird in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund angeboten. Anmeldungen nimmt die SBB Weiterbildungsgenossenschaft unter der Telefonnummer 0471 999438 oder per E-Mail weiterbildung@sbb.it entgegen.

Die Hebebühnen für das Training werden bereitgestellt.

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