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Neues Verkehrsmittel: Elektrische Tretroller

  • 08.01.2020
  • News

Seit 1. Jänner 2020 sind E-Tretroller Fahrrädern gleichgestellt

Die elektrischen Tretroller wurden durch das Gesetz 160 vom 27.12.2019 dem Fahrrad gleichgestellt und dürfen somit genauso wie Fahrräder auf Radwegen, aber auch auf Straßen (außer Autobahnen und Schnellstraßen) verkehren.

Der gesetzliche Rahmen sieht dabei für die Tretroller eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und eine maximale Leistung von 500 Watt vor. Die E-Tretroller müssen, so wie Fahrräder auch, mit einem Bremssystem, einer Klingel und einem Vorder- und Rücklicht ausgestattet sein.

Für die Bedienung sind weder Führerschein, noch Versicherung notwendig, es ist auch keine Altersbeschränkung vorgesehen. Es besteht keine Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird jedoch empfohlen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es während der Nachtstunden notwendig, eine Warnweste zu tragen.

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